Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 05.09.2002

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 30.08.2001 - 334 S 26/01   

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https://dejure.org/2001,9087
LG Hamburg, 30.08.2001 - 334 S 26/01 (https://dejure.org/2001,9087)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.08.2001 - 334 S 26/01 (https://dejure.org/2001,9087)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. August 2001 - 334 S 26/01 (https://dejure.org/2001,9087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur Haltung eines Hundes in einer Wohnung; Berücksichtigung von durch die Tierhaltung in einer Mietwohnung beeinträchtigenden Belange; Pflichten eines Vermieters aus dem zwischen den Parteien des Mietvertrages begründeten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Fehlende Regelung zur Tierhaltung

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 242, 535 BGB
    Anspruch auf Hundehaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242; BGB (a.F.) § 535 § 536 § 550
    Anspruch eines Rentners auf Genehmigung der Hundehaltung in der Mietwohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2002, 666
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Nach einer vermittelnden Ansicht ist die Frage der Zulässigkeit der Tierhaltung im Einzelfall unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu entscheiden (LG Hamburg, WuM 2002, 666; LG Freiburg, WuM 1997, 175; LG Düsseldorf, WuM 1993, 604; LG Mannheim, ZMR 1992, 545; Blank, aaO, S. 731; Knops, aaO, Rdnr. 29; MünchKommBGB/Schilling, aaO, Rdnr. 93).
  • AG Köln, 25.10.2012 - 222 C 205/12

    Einordnung von Katzenhaltung als vertragsgemäßen Gebrauch bei einem

    Nach einer vermittelnden Ansicht ist die Frage der Zulässigkeit der Tierhaltung im Einzelfall unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu entscheiden (LG Hamburg, WuM 2002, 666; LG Freiburg, WuM 1997, 175; LG Düsseldorf, WuM 1993, 604; LG Mannheim, ZMR 1992, 545; Blank, a.a.O., S. 731; Knops, a.a.O., Rdnr. 29; MünchKommBGB/Schilling, a.a.O., Rdnr. 93).
  • LG Hamburg, 01.11.2011 - 316 S 50/11

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer die Hundehaltung in das freie Ermessen des

    Auch wenn das Halten von Hunden nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne des § 535 Abs. 1 BGB gehört, ist der Vermieter im Rahmen des mietvertraglichen Treueverhältnisses gehalten, dem Mieter in den Mieträumlichkeiten eine selbst bestimmte Lebensgestaltung zu ermöglichen (s.a. LG Hamburg WuM 02, 666), zu der auch das Halten von Hunden gehört.
  • LG Konstanz, 16.01.2008 - 62 T 160/07

    Darf großer Hund im gemeinsamen Garten frei umherlaufen?

    aa.) Nach Meinung des BGH (Beschluss vom 17.11.2007 - VIII ZR 340/06 unter Hinweis auf LG Hamburg, WuM 2002, 666; LG Freiburg, WuM 1997, 175; LG Düsseldorf, WuM 1993, 604; LG Mannheim, ZMR 1992, 545) ist die Frage der Zulässigkeit der Tierhaltung im Mietrecht im Einzelfall unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu entscheiden.
  • AG Konstanz, 26.04.2007 - 4 C 62/07

    Formularmietvertragliches Tierhaltungsverbot

    b) Die Tierhaltung gehört zum Wohngebrauch, weshalb die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung zulässig ist, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Mietwohnung durch die Tierhaltung beschädigt wird bzw. andere Mieter gefährdet sind (siehe Landgericht Freiburg a.a.O., Landgericht Hamburg WuM 2002, 666, wo jedoch zunächst ein Anspruch auf Genehmigung angenommen wird).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 129/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7450
OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 129/01 (https://dejure.org/2002,7450)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2002 - 10 U 129/01 (https://dejure.org/2002,7450)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2002 - 10 U 129/01 (https://dejure.org/2002,7450)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2002, 666
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 74/91

    Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 129/01
    Der Senat hat zuletzt mit Urteil vom 21.03.2002 in dem Verfahren 10 U 146/00 im Anschluss an BGH NJW 1985, 2328 und 1993, 1133, seine eigene Entscheidung im ZMR 1997, 409 sowie KG in KGR 1997, 170, OLG Celle in OLGR 1997, 245 und 1999, 317 und OLG München in OLGR 1997, 169 entschieden, dass die Vereinbarung einer 10jährigen Laufzeit bei der Vermietung von Kommunikationsanlagen in allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich unbedenklich sei.
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 405/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer 20-jährigen Laufzeit für eine Vereinbarung zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 129/01
    Auch die in NJW 1997, 3022 veröffentliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtfertigt keine von den vorstehenden Erwägungen abweichende Beurteilung zugunsten der Beklagten.
  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 16/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung bei mehreren vorformulierten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 129/01
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof (NJW 1996, 1676; vgl. auch BGH NJW-RR 1997, 1000 und Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 1 AGBG Rdn. 9) entschieden, dass es sich um gestellte allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, wenn ein Formular für den Vertragspartner des Verwenders zwar Wahlmöglichkeiten vorsieht, gleichzeitig aber einen vorformulierten Vorschlag enthält, der aufgrund der Gestaltung des Formulars in Vordergrund steht und die anderen Wahlmöglichkeiten überlagert.
  • BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 154/84

    Formularmäßige Vereinbarung einer 10-jährigen Laufzeit eines Mietvertrages über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 129/01
    Der Senat hat zuletzt mit Urteil vom 21.03.2002 in dem Verfahren 10 U 146/00 im Anschluss an BGH NJW 1985, 2328 und 1993, 1133, seine eigene Entscheidung im ZMR 1997, 409 sowie KG in KGR 1997, 170, OLG Celle in OLGR 1997, 245 und 1999, 317 und OLG München in OLGR 1997, 169 entschieden, dass die Vereinbarung einer 10jährigen Laufzeit bei der Vermietung von Kommunikationsanlagen in allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich unbedenklich sei.
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZR 289/90

    Voraussetzungen des Aushandelns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 129/01
    Eine solche ist immer dann gegeben, wenn der Verwender ernsthaft bereit ist, den gesetzesfremden Kern seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich zur Diskussion zu stellen und dem andern Teil Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einzuräumen, so dass die reale Möglichkeit der Beeinflussung der vorformulierten Regelungen besteht (vgl. z.B. BGHZ 85, 306 und 104, 236; BGH NJW 1992, 1107, 2760; BGH NJW-RR 1993, 504 und WuM 1995, 1456).
  • BGH, 08.11.1990 - I ZR 269/88

    Abzinsung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 129/01
    Zu verzinsen ist auch die in der Miete enthaltene Mehrwertsteuer (vgl. z.B. Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 288 BGB Rdn. 3 im Anschluss an BGH NJW-RR 1991, 484).
  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 60/96

    Geschäftsbedingungs-Charakter von Versicherungs-Antragsformularen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 129/01
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof (NJW 1996, 1676; vgl. auch BGH NJW-RR 1997, 1000 und Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 1 AGBG Rdn. 9) entschieden, dass es sich um gestellte allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, wenn ein Formular für den Vertragspartner des Verwenders zwar Wahlmöglichkeiten vorsieht, gleichzeitig aber einen vorformulierten Vorschlag enthält, der aufgrund der Gestaltung des Formulars in Vordergrund steht und die anderen Wahlmöglichkeiten überlagert.
  • BGH, 03.02.1993 - IV ZR 106/92

    Keine formularmäßige Provisionspflicht bei Zwangsversteigerungserwerb -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 129/01
    Eine solche ist immer dann gegeben, wenn der Verwender ernsthaft bereit ist, den gesetzesfremden Kern seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich zur Diskussion zu stellen und dem andern Teil Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einzuräumen, so dass die reale Möglichkeit der Beeinflussung der vorformulierten Regelungen besteht (vgl. z.B. BGHZ 85, 306 und 104, 236; BGH NJW 1992, 1107, 2760; BGH NJW-RR 1993, 504 und WuM 1995, 1456).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.1997 - 10 U 95/96

    Kündigungsrecht des Mieters wegen unberechtigter fristloser Kündigung durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 129/01
    Das Vorliegen der Voraussetzungen der allein in Betracht kommenden gesetzlichen Regelung des § 554a BGB a.F. käme nur dann in Betracht, wenn die Klägerin eine schuldhaft schwere Pflichtverletzung begangen hätte, die die Fortsetzung des Mietverhältnisses für die Beklagte unter Berücksichtigung aller Umstände als unzumutbar erscheinen ließe (vgl. z.B. Senat ZMR 1997, 596, 597).
  • OLG Köln, 21.01.1994 - 19 U 223/93

    Formular-Mietvertrag; EDV-Anlage; Kündigung des Vertrages; Ablauf von 72 Monaten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 129/01
    Die Überlegungen, die dem Urteil des OLG Köln vom 21.01.1994 (NJW 1994, 1483) zugrunde liegen, können insoweit nicht herangezogen werden.
  • OLG München, 30.04.1997 - 7 U 2136/97

    Verstoß einer Klausel über eine Vertragslaufzeit auf 10 Jahre gegen § 9 AGBG

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2002 - 10 U 146/00
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - 10 U 171/02

    Vereinbarung einer 10jährigen Laufzeit bei der Vermietung von

    Nach ständiger Rechtssprechung des Senats (zuletzt 10 U 129/01, Urteil vom 05.09.2002; 10 U 146/00, Urteil vom 21.03.2002; ZMR 1997, 409), die an die Rechsprechung des BGH (NJW 1985, 2328 und 1993, 1133) anschließt, ist die Vereinbarung einer 10jährigen Laufzeit bei der Vermietung von Telekommunikationsanlagen in allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich nicht zu beanstanden.
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